Mitteilungspflichten

Die Akteure des ElektroG unterliegen Mitteilungspflichten an die Gemeinsame Stelle. Hierzu zählen unter anderem monatliche Meldungen der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte, die zurückgenommenen Altgeräte und die verwerteten Altgeräte.

Eine Übersicht der Mitteilungspflichten finden Sie hier.