Mengenmeldung

Das ElektroG verpflichtet Hersteller / Bevollmächtigte sowie Vertreiber verschiedenen Mitteilungen (=Mengenmeldungen).

Hierzu zählen unter anderem Mitteilungspflicten über die in Vekehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte, die ins Ausland verbrachten Elektro- und Elektronikgeräte, die zuvor im Inland in Verkehr gebracht wurden sowie die verwerteten Altgeräte.

Eine Übersicht der Mitteilungspflichten finden Sie hier.