Hersteller

Hersteller im Sinne des ElektroG ist jeder, der neue Elektro- oder Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und gewerblich anbietet, Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen weiterverkauft, Geräte erstmals in der Bundesrepublik Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt.