Glaubhaftmachung
7. April 2020
|By hpm_elektrog
Stellt ein Hersteller oder ein Bevollmächtigter einen Registrierungsantrag bei der stiftung ear, muss dieser entweder den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie erbringen oder glaubhaft machen, dass die Elektro- und Elektronikgeräte ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden.