Bevollmächtigter
7. April 2020
|By hpm_elektrog
Jede in der BRD niedergelassene natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die ein Hersteller ohne Niederlassung in der BRD beauftragt, in eigenen Namen sämtliche Aufgaben wahrzunehmen um die Herstellerpflichten nach dem ElektroG zu erfüllen.