oerE

Die örE sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und in der Regel die Gemeinde bzw. der Kreis. Diesen sind die Abfälle zur Beseitigung sowie Abfälle aus privaten Haushaltungen zu überlassen, damit zum Schutz des Allgemeinwohls für eine geordnete Beseitigung gesorgt wird.