Gebührenverordnung

Die aktuelle Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung – ElektroGGebV) ist mit Inkrafttreten der Novellierung des ElektroG am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. In der ElektroGGebV werden die gebührenfähigen Leistungen des Umweltbundesamtes oder der beliehenen Gemeinsamen Stelle festgesetzt. Hierzu zählen unter anderem die Registrierung, Abholanordnungen oder die Prüfung der Garantie.