Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rückname und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das ElektroG setzt die WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um.