Garantiesystem
7. April 2020
|By hpm_elektrog
Jeder Hersteller oder Bevollmächtigte ist verpflichtet, der zuständigen Behörde kalenderjährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen, welche nach dem 13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurden.
Eine Übersicht der kollektiven Garantiesysteme finden Sie hier.