Garantiesystem

Jeder Hersteller oder Bevollmächtigte ist verpflichtet, der zuständigen Behörde kalenderjährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen, welche nach dem 13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurden.

Eine Übersicht der kollektiven Garantiesysteme finden Sie hier.