Zertifizierung
7. April 2020
|By hpm_elektrog
Gemäß § 21 ElektroG darf die Erstbehandlung von Altgeräten ausschließlich durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen durchgeführt werden. Hierbei ist der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage verpflichtet, die Anlage jährlich durch einen geeigneten Sachverständigen zertifizieren zu lassen. Das Zertifikat gilt längstens 18 Monate. Behandlungsanlagen gelten als Erstbehandlungsanlage im Sinne dieses Gesetzes zertifiziert, wenn der Betrieb Entsorgungsfachbetrieb ist und die Einhaltung der Anforderungen dieses Gesetzes geprüft und im Zertifikat nach § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgewiesen ist.