Wiegeschein

Um zurückgenommene Elektroaltgerätemengen auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können, müssen mindestens die nachfolgenden Angaben deutlich, leserlich, unverwischbar und dauerhaft enthalten sein:

  • das verwogene Brutto- und Tara-/Leergewicht bzw. das Nettogewicht
  • Angaben zur Anfall-/Abholstelle der Altgeräte bzw. zum Standort (Herkunft der Altgeräte)
  • die Art der verwogenen Elektroaltgeräte (konkrete Gerätebezeichnung bzw. Geräteartenangabe)
  • den Transporteur (inkl. Kfz-Kennzeichen)
  • die Anlage, an der die Verwiegung durchgeführt wurde (auch bei Fremdverwiegung)
  • das Datum sowie die Uhrzeit der Verwiegung (Wiegedatum)
  • eine fortlaufende Nummer (Wiegescheinnummer) und Unterschrift der verantwortlichen Person