Wiegeschein
7. April 2020
|By hpm_elektrog
Um zurückgenommene Elektroaltgerätemengen auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können, müssen mindestens die nachfolgenden Angaben deutlich, leserlich, unverwischbar und dauerhaft enthalten sein:
- das verwogene Brutto- und Tara-/Leergewicht bzw. das Nettogewicht
- Angaben zur Anfall-/Abholstelle der Altgeräte bzw. zum Standort (Herkunft der Altgeräte)
- die Art der verwogenen Elektroaltgeräte (konkrete Gerätebezeichnung bzw. Geräteartenangabe)
- den Transporteur (inkl. Kfz-Kennzeichen)
- die Anlage, an der die Verwiegung durchgeführt wurde (auch bei Fremdverwiegung)
- das Datum sowie die Uhrzeit der Verwiegung (Wiegedatum)
- eine fortlaufende Nummer (Wiegescheinnummer) und Unterschrift der verantwortlichen Person