Optierung

Den für die Verwertung und Beseitigung von Altgeräten zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) obliegt die Möglichkeit, die gesammelten Altgeräte selbst zu verwerten bzw. zu vermarkten. Sofern dies der Fall ist, kann die örE sämtliche Altgeräte einer Sammelgruppe (SG) für mindestens zwei Jahre von der Bereitstellung zur Abholung rausnehmen (optieren).