ADR

Unter dem Begriff ADR versteht man das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ von „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Es legt besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut fest.